Energieberatung
Fördermittel

Schritt 1:
Antrag für das geeeignete Förderprogramm stellen

Schritt 2:
Warten bis Förderbeischeid vorliegt

Schritt 3:
Mit dem Vorhaben starten

Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Fördermittel sind nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Mit der geförderten Maßnahme darf im Regelfall erst begonnen werden, wenn ein Antrag gestellt wurde oder sogar erst, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich frühzeitig informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.

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KfW-Förderbank

Die KfW Bankengruppe bietet verschiedene Programme zur Finanzierung der Sanierung von Wohngebäuden über zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse oder eine Zuschussförderung an. Zu den aktuellen Programme und Förderkonditionen beraten wir Sie gerne.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Informationen über die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Energieberatung (Vor-Ort-Beratung durch Energieexperten) oder für den Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten Sie von unseren Beratern.

Regionale Förderprogramme

Förderungen werden auch von den Bundesländern und den Kommunen sowie Energieversorgern (z. B. für den Einsatz von Wärmepumpen oder eines elektrischen Energiespeichers) bereitgestellt. Weiter Informationen darüber erhalten Sie auch von uns.






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